24.01.2012
Mit der Fusion der beiden Landeskirchen (Thüringen und Kirchenprovinz Sachsen) im Jahr 2009 auf Grund zurückgehender Gemeindegliederzahlen hat es diverse Veränderungen gegeben. Dazu zählt auch ein einheitliches Finanzgesetz für eine gemeinsame EKM. Dies bedeutet finanzielle Veränderungen für alle Kirchgemeinden der EKM, auch für uns in Meiningen. Die Kirchgemeinden bekommen viel mehr Eigenverantwortung in den Personalkostenausgaben, was auch mehr finanzielle Aufgabenübertragung in der Personalkostendeckung bedeutet. Kurzum: die Kirchgemeinden werden stärker als bisher an den finanziellen Aufgaben und Lasten beteiligt, auch an Verwaltungsausgaben, zumal die finanziellen Zuweisungen durch die EKM durch sinkende Gemeindegliederzahlen (Demographischer Faktor) zurückgehen.
Natürlich sind in den Neuerungen auch Möglichkeiten vorgesehen, z.B. Baulasten im Kirchenkreis gerechter zu verteilen, oder manche Projekte gezielt finanziell besser unterstützen zu können. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber „unter’m Strich“, wie man mit weniger Geld die gleichen Aufgaben bewerkstelligen kann oder ob wir Aufgaben auch einfach lassen oder neue oder andere Schwerpunkte gesetzt werden müssen.
Das wird den Gemeindekirchenrat beschäftigen, denn der hat die Gemeindeleitung inne! Ob dazu das freiwillige Kirchgeld, das wir erbitten und das sehr viele unserer Gemeindeglieder bezahlen, erhöht werden muss oder noch mehr um Spenden geworben, gebeten werden muss, das wird sich zeigen.
Der Gemeindekirchenrat ist Ihnen allen sehr dankbar, die Sie bisher die finanziellen Lasten der Kirchgemeinde mitgetragen haben, sei es durch kleine oder große Spenden, durch Ihre Kirchgeldzahlung, durch Kollekten, durch Projektunterstützung. Dabei geht es um Ihre/unsere Kirchgemeinde und darum, den Menschen mit den Möglichkeiten und Mitteln, die wir haben, das Evangelium von Jesus Christus näher zu bringen und uns darin bestärken zu lassen.
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