04.11.2007
In diesem Herbst finden im Gebiet der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland die Wahlen zum Gemeindekirchenrat statt. Am 04. November wird in der Kirchgemeinde Meiningen die Neuwahl des Gemeindekirchenrates stattfinden. Das Amt des Kirchenältesten ist älter und wichtiger als das Amt des Pfarrers. Die gewählten Kirchenältesten bilden den Gemeindekirchenrat. Laut unserer Kirchenverfassung ist der Gemeindekirchenrat berufen, die Aufgaben der kirchgemeindlichen Selbstverwaltung zu erfüllen. In der Kirchgemeinde Meiningen sind 12 Kirchenälteste zu wählen, davon zwei aus Untermaßfeld.
Bis zum 31. Juli können im Pfarrbüro Wahlvorschläge eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag muss folgende Anforderungen erfüllen:
(1) Die vorgeschlagenen Gemeindeglieder müssen eindeutig nach Name, Alter und Wohnanschrift bezeichnet und nach $ 7 wählbar sein.
(2) Für gegen Entgelt im kirchlichen Dienst beschäftigte Kandidaten ist gemäß § 2 Abs. 6 die Zustimmung des Kreiskirchenrates bzw. Vorstandes der Kreissynode einzuholen.
(3) Die Wahlvorschläge sind von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindegliedern zu unterzeichnen.
(4) Die vorgeschlagenen Gemeindeglieder dürfen den eigenen Wahlvorschlag nicht mit unterzeichnen.
(5) Ein Gemeindeglied kann auf mehreren Wahlvorschlägen aufgeführt sein.
(6) Die vorgeschlagenen Gemeindeglieder haben schriftlich zu erklären, dass sie bereit sind, das Kirchenältestenamt zu übernehmen und das Ältestengelöbnis abzulegen. Der Erstunterzeichner des Wahlvorschlags ist für die Vorlage der Erklärung verantwortlich. (Wahlgesetz § 16)
Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, der Kirchgemeinde mindestens sechs Monate angehört, zum Abendmahl zugelassen ist und am Leben der Kirchgemeinde teilnimmt. (§7)
Der Gemeindekirchenrat hat die Aufgabe, die Wahlvorschläge zu prüfen. Er hat das Recht, neben den aus der Gemeinde vorgeschlagenen Kandidaten selbst Kandidaten zu benennen.
Auch bei dieser Wahl wird es für verhinderte Gemeindeglieder wieder die Möglichkeit der Briefwahl geben. Weitere Informationen zum Wahlverfahren folgen im nächsten Gemeindebrief.
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