Die Pfarrei Meiningen ist dem Dekanat Meiningen untergliedert. Dieses umfaßt:
Das Dekanat Meiningen ist wiederum dem Bistum Erfurt zugehörig. Die nationale Bischofskonferenz bildet das deutsche Oberhaupt. Die Vertretung der Weltkirche bildet der Vatikan.
Die Gemeinde wird durch 2 gewählte Gremien vertreten:
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen und vertritt die Gemeinde in finanziellen Angelegenheiten. Bis zu maximal 6 Personen (Gemeindegröße bis 5.000 Gläubige) werden in freier Wahl aus der Gemeinde in diesen Vorstand gewählt.
Der Pfarrgemeinderat mit seinem Vorsitzenden ...........verfolgt die seelsorgerischen Interessen der Gemeinde.
Er untergliedert sich
In Sachausschüssen werden die seelsorgerischen Interessen der Gemeinde wahrgenommen. Die Meininger Pfarrei hat dazu Aussschüsse für
gebildet.
Ein Vertreter aus dem Pfarrgemeinderat vertritt die Pfarrei im Dekanatsrat.
Die Kirchensteuer (in Thüringen 9 % der Lohnsteuer) die direkt vom Einkommen über das Finanzamt vereinnahmt und an das Bistum gezahlt. Spenden, Kollekten und Kirchgeld bilden neben den Zuführungen vom Bistum den finanziellen Rückhalt für die Gemeinde.