Dieses Geld wird freiwillig einmal jährlich von den Gemeindemitgliedern erbeten. Es verbleibt voll und ganz in der Gemeinde und soll der Finanzierung notwendiger Aufgaben dienen. In den vergangenen Jahren konnte durch Ihre Hilfe viel geleistet werden. Wir haben die Räume der Kinder-und Jugendarbeit in der Ev.Kirchgemeinde renovieren können; für wichtige Öffentlichkeitsarbeit wurde ein Teil des Kirchgeldes genutzt; für die Werterhaltung der kirchlichen Gebäude und vieles mehr. Herzlichen Dank auch an dieser Stelle!
Das freiwillige Kirchgeld wird entsprechend der sozialen Belastung gerecht auf die Gemeindeglieder verteilt. Die Kirchenleitung hat dazu folgende Richtwerte festgelegt, denen sich der Kirchenvorstand anschließt und von den Gemeindegliedern entsprechend ihrem Einkommen erbittet.
| Gemeindeglieder | erbetenes Kirchgeld |
|---|---|
| Volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Gemeindeglieder ohne eigenes Einkommen |
jährlich 15,- € |
| Kirchensteuerzahler | jährlich 30,- € |
| Rentner, und alle übrigen Gemeindeglieder, die keine Kirchensteuer zahlen, bei folgendem Einkommen: |
bis 600,- €: jährlich 30,- € bis 700,- €: jährlich 36,- € bis 800,- €: jährlich 42,- € bis 900,- €: jährlich 48,- € bis 1.000,- €: jährlich 54,- € |
Die Zahlung kann durch Überweisung oder Barzahlung im Pfarrbüro erfolgen.
Natürlich sind uns jederzeit auch außerordentliche Spenden willkommen. Bei Bedarf erhalten Sie über die Höhe der Spende auch eine Spendenquittung im Pfarrbüro.
| Ev.Kirchgemeinde Meiningen | Kto. Nr. 1310002467 | BLZ 84050000 | Rhön-Rennsteig-Sparkasse Meiningen |
| Ev.Kirchgemeinde Dreißigacker | Kto. Nr. 1335000417 | BLZ 84050000 | Rhön-Rennsteig-Sparkasse Meiningen |
| Ev.Kirchgemeinde Untermaßfeld | Kto. Nr. 1385000321 | BLZ 84050000 | Rhön-Rennsteig-Sparkasse Meiningen |
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