Laut Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz sind die Personensorgeberechtigten in angemessener Weise an der Finanzierung einer Kindereinrichtung zu beteiligen.
Angelehnt an die Empfehlungen dieses Gesetzes hat die Stadt Meiningen über die Höhe der Elternbeiträge entschieden. Alle freien Träger von Kindereinrichtungen der Stadt Meiningen übernehmen die Höhe der vom Stadtrat beschlossenen Gebühren.
Der Elternbeitrag für Kinder ab dem Alter von zwei Jahren beträgt monatlich:
für das 1. Kind
160,00 €* Ganztagsplatz
140,00 €* Halbtagsplatz
für das 2. Kind
140,00 €* Ganztagsplatz
120,00 €* Halbtagsplatz
Der Elternbeitrag für Kinder, die jünger als zwei Jahre sind, beträgt monatlich:
für das 1. Kind
180,00 €* Ganztagsplatz
160,00 €* Halbtagsplatz
für das 2. Kind
160,00 €* Ganztagsplatz
140,00 €* Halbtagsplatz
Halbtagsplatz:
vormittags bis einschließlich Mittagessen oder nachmittags ab einschließlich Mittagessen
Für das dritte Kind und jedes weitere Kind einer Familie in unserer Einrichtung entfällt der Elternbeitrag.
Die mit dieser Beitragsordnung festgelegten Elternbeiträge gelten grundsätzlich für alle Kinder, die unsere Einrichtung besuchen.
*Kinder, deren Eltern in der Stadt Meiningen ihren Hauptwohnsitz haben, erhalten einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50,00 € zum jeweils maßgeblichen Elternbeitrag. Dieser Zuschuss der Stadt wird mit der jeweils maßgeblichen Gebühr verrechnet.
Es gibt begrenzte Möglichkeiten die Einrichtung gastweise ohne Daueranmeldung zu nutzen.
Für den Gastbeitrag gelten folgende Tagessätze:
bei Ganztagsbetreuung 10,00 €
bei Halbtagsbetreuung 8,00 €
Mittagessen: 2,20 €
Zwischenmahlzeit: -,30 €
Vesper: -,30 €
Ausnahmeregelungen hiervon sind bei
Für Personensorgeberechtigte mit niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Übernahme des Elternbeitrages beim örtlichen Jugendamt zu beantragen.
Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers haben die Personensorgeberechtigten den Elternbeitrag selbst zu entrichten.
Diese Beitragsordnung tritt zum 01.09.2010 in Kraft.