Laut Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz sind die Personensorgeberechtigten in angemessener Weise an der Finanzierung der Betriebskosten einer Kindereinrichtung zu beteiligen.
Angelehnt an die Empfehlungen dieses Gesetzes hat die Stadt Meiningen gemeinsam mit allen Trägern von Kindereinrichtungen in der Stadt Meiningen über die Höhe der Elternbeiträge entschieden.
Kindergarten:
für das 1. Kind:
87,00 € Ganztagsplatz
72,00 € Halbtagsplatz
für das 2. Kind
72,00 € Ganztagsplatz
61,00 € Halbtagsplatz
Halbtagsplatz:
vormittags bis einschließlich Mittagessen
oder nachmittags ab einschließlich Mittagessen
Hort:
mehr als 10 Stunden wöchentliche Betreuungszeit
1.Kind 72,00 €
2.Kind 61,00 €
weniger als 10 Stunden wöchentliche Betreuungszeit
1.Kind 42,00 €
2.Kind 31,00 €
Für das dritte Kind und jedes weitere Kind einer Familie in unserer Einrichtung entfällt der Elternbeitrag.
Es gibt begrenzte Möglichkeiten die Einrichtung gastweise ohne Daueranmeldung zu nutzen.
Für den Gastbeitrag gelten folgende Tagessätze:
bei Ganztagsbetreuung 6,00 €
bei Halbtagsbetreuung 4,50 €
bei Hortbetreuung
in der Schulzeit 3,00 €
in der Ferienzeit bei Ganztagsbetreuung 6,00 €, bei Halbtagsbetreuung 4,50 €
Mittagessen: 2,00 €
Zwischenmahlzeit: -,30 €
Vesper: -,30 €
Die Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages beginnt mit Vertragsbeginn des Betreuungsvertrages und endet mit Vertragsende.
Der Elternbeitrag ist stets für einen vollen Monat und für 11 Kalendermonate im Jahr zu entrichten.
Für einen Monat während der Sommerschließzeit wird kein Elternbeitrag erhoben. Damit sind Ausfälle für Schließzeiten, Urlaub und Krankheit abgegolten.
Ausnahmeregelungen hiervon sind bei
Der Elternbeitrag wird am 15. des Monats für den laufenden Monat eingezogen.
Das Essengeld wird am 15. des Monats entsprechend der Essen im vorigen Monat eingezogen.
Sind die Personensorgeberechtigten trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Entrichtung des Elternbeitrags in Verzug, kommt es zur Kündigung des Betreuungsvertrages.
Für Personensorgeberechtigte mit niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Übernahme des Elternbeitrages beim örtlichen Jugendamt zu beantragen.
Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers haben die Personensorgeberechtigten den Elternbeitrag selbst zu entrichten.
Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.
| So | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa |
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1 |
02
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03
5 |
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04
8 |
05
1 |
06
2 |
07
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08
2 |
09
1 |
10
3 |
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11
10 |
12
1 |
13
3 |
14
1 |
15
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16
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17
3 |
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18
9 |
19
1 |
20
3 |
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2 |
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4 |
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